Reisebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Allgemeine Geschäftsbedingungen Flight99 GbR

 

 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hinweis nach § 37 VSBG:
Anschrift Verbraucherschlichtungsstelle:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8,
77694 Kehl

www.verbraucher-schlichter.de

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.

 

Wichtige Verbraucher-Informationen:


Hinweis zu Reiseversicherungen:


Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß 
§ 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000

Fax: 0800 3699000

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

www. versicherungsombudsmann.de

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Flight99 GbR

Nachfolgende Reisebedingungen (auch Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB)
betreffen sowohl den Verkauf von Nur-Beförderungsleistungen (Flug, Bahn, Schiff, Auto etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenveranstalteten Reisen (laut unseren Katalogen, Ausschreibungen oder bei individueller Ausarbeitung). 

Als Verkäufer oder Vermittler (den Hinweis erhalten Sie bei Buchung und/oder Buchungsbestätigung) können wir für, wie auch immer geartete, Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen allerdings alle Leistungen und Reisen bei denen wir nur als Vermittler für andere Reiseveranstalter/Leistungsträger tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Bei Vermittlung von Linienflügen gilt jeweils Punkt 1, 2.1.1, sowie die bei vor Buchung besonderen mitgeteilten schriftlichen oder mündlichen Bedingungen.
 

 

 

 

 

Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, gilt immer folgendes:

 


Reisebedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen Flight99 GbR

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Flight99 GbR zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

Mit der Anmeldung erklärt der Kunde (Reiseanmelder) Flight99 GbR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reiseanmelder/Kunden ebenso für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Reiseanmelder/Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Flight99 GbR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Flight99 GbR vor, an das Flight99 GbR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder telefonisch).


1.1 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.


2. Reisepreiszahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen:

2.1 Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe:

2.1.1 - bei reiner Beförderungsleistung Flug Vermittlung (z.B. nur Linien-/Charter-Flug) 150 Euro pro Person

2.1.2 - bei Pauschalreisen oder Baustein-Buchungen (wie „nur Hotel“ oder „nur Rundreise“) 20 % vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch 250 Euro pro Person, nachdem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Der Restbetrag darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 k, Abs. 3 BGB erfolgen (diesen erhalten Sie mit Ihrer Rechnung-/Buchungsbestätigung oder bei Online Buchung sofort bei Buchung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.

2.1.3 Bei Buchung mit besonderen Flug-Sondertarifen oder bei Sonder-/Spezial Angeboten kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden und die Reiseunterlagen werden dann sofort zugesandt nach Zahlung. In diesem Fall werden wir Sie vor Buchung darauf hinweisen. Bei Fluss-Kreuzfahrten finden Sie diese besonderen Anzahlungs- / Restzahlungsbedingungen unter Pkt. 17.8 ff.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den  vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 17.1 bis 17.11 zu belasten.


3. Leistungen:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen (Leistungsbeschreibungen und Preise) ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen (Kataloge, Flyer, Online-Buchungstexte, Sonderausschreibungen), sowie aus den Angaben in der Angebot/Bestätigung/Rechnung Zusendung per Email/Post/Fax. Nebenabreden, die vom Umfang der schriftlichen vertraglichen Leistung abweichen, bedürfen immer der textlichen Bestätigung und Zustimmung von Flight99. Bei Widersprüchen in den Leistungsbeschreibungen zwischen Katalogen und Flyern/Sonderausschreibungen gelten nur die aktuellen Flyer und Sonderausschreibungen. Reisebüros und andere Buchungsstellen (Online-Portale) sind nicht befugt oder bevollmächtigt, von den AGB, Flyern oder Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder andere Vereinbarungen zu treffen, die nicht zu dem Inhalt der Ausschreibungen in Verbindung mit der Reisebestätigung/ Rechnung von Flight99 GbR gehören. Etwaige Sonderwünsche des Reiseanmelders müssen immer von Flight99 GbR ausdrücklich in Textform bestätigt werden. Soweit diese dann kostenpflichtig werden, erfolgt eine Anpassung der Reisesumme und der Reisebestätigung/Rechnung.
Vom Reiseanmelder/Reiseteilnehmer bei Drittunternehmen vor Ort oder online gebuchte zusätzliche Leistungen, wie z. B. Ausflüge, Rundfahrten, Mietwagen u. ä., gehören nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang von Flight99 GbR. Für die Mangelhaftigkeit solcher Fremdleistungen haftet Flight99 GbR nicht. Eine Visaerteilung oder Einreiseerlaubnis ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und obliegt einzig in der Verantwortung des Reiseanmelders/Reisenden.


4. Leistungsänderungen und Preisänderungen

4.1 Leistungsänderungen

a)  Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die  Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen

4.2 Preisänderungen:

Flight99 GbR darf einzelne Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden können, wie z. B. Zwischenlandungen, Umsteigeverbindungen, Wechsel der Fluggesellschaft, Wechsel des Abflug- oder Rückkehrhafens und ähnlich nur dann ändern oder von Ihnen abweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und im Übrigen für den Kunden zumutbar sind.

Auf die geänderten Umstände weist Flight99 GbR den Kunden nach Kenntnis der Umstände unverzüglich hin. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von dem Reisenden/Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Flight99 GbR von dem Reisenden/Kunden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig (Dieser Passus gilt nur für Pauschalreisen, nicht für reine Beförderungsleistungen, wie Flug-, Bahn- oder Busverkehr).
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, können Sie innerhalb von 7 Tagen nach unserer Mitteilung vom Reisevertrag zurücktreten ohne Zahlung eines Ersatzanspruches. Diese Erklärung muss unverzüglich, nach Zugang der Erklärung von Flight99 GbR über Preiserhöhungen, Leistungsänderung oder Reiseabsage erfolgen. Die Erklärung kann formlos gegenüber Flight99 GbR erklärt werden. Es wird jedoch empfohlen, diese Erklärung in Textform abzugeben.


5. Umbuchung / Stornierung

5.1  Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein pauschales Umbuchungsentgelt, analog zum Rücktritt, siehe ab 17.1, verlangen, da dem Veranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden entstehen. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungspauschale von 40 Euro pro Person fällig, sofern sich Ihr Wunsch nur auf Landprogramme (Bausteinprogramme, wie „nur Hotel“, Rundreise) bezieht und die Wünsche noch verfügbar sind.

Der Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen (nicht bei Nur-Flug-Leistungsvermittlung, oder Pauschalreise mit Flug). Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden (wie z. B. Neuausstellung Linienflugticket). Flight99 GbR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei allen unseren Flug-Sondertarifen Umbuchungen, Namensänderungen oder andere Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach erfolgtem Reiseantritt nicht möglich sind.

5.2 (Stornogebühren)

Rücktritt des Kunden vor Reiseantritt.

Nach der Ausstellung der Reisedokumente berechnen wir Ihnen im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro pro Person. Dazu kommen die Stornierungsgebühren des jeweiligen Leistungsträgers (Fluggesellschaft), die Sie dort (telefonisch oder im Internet) in Erfahrung bringen können.


6. Nicht in Anspruch genommene Reise-Leistungen:

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.


7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:

Flight99 GbR kann bis 6 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.


8.  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


9. Mitwirkungspflicht des Reiseanmelders / Reiseteilnehmer:

9.1 Reiseunterlagen:
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. 
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung:
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.


10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2  Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.


11. Verjährung

11.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

11.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.5 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen


13. Rückbestätigungen von Flügen:

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, bzw. am Abflugsort nachzufragen. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 2 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.


14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.

Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:  http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm


15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Da das Internet-Online Angebot von Flight99 GbR ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verwaltet wird, erstreckt sich unsere Verpflichtung daher ausschließlich auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten und Reisepässe gibt die zuständige Botschaft oder Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
Aktuelle Gesundheitsinformationen zu den Ländern erhalten Sie unter www.crm.de

15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15.4 In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt.

15.5 Bei Nur-Flug-Vermittlungsleistung oder Nur-Landarrangementleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.


16. Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reiseverträge und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


17. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

17.1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

17.1.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

17.1.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

17.2 Mietwagen: 

pro Buchung/Voucher werden 30 Euro bis 3 Tage vor Mietbeginn berechnet.
Ab 2 Tage bis Nichtbenutzung oder während der Nutzung (nach Mietbeginn), keine Erstattung möglich.
 

17.3 Zugfahrten (Zugtickets): 

Ab Buchungsbestätigung bis Nichtantritt der Reise 100 %.

17.4 Wenn die Visa-Beschaffung für die Reise

(egal welcher Art) durch uns erfolgte, werden die dafür berechneten Kosten zu 100 % fällig.

17.5 Bei einigen Sonderterminen (und Zielen zu 17.1 bis 17.11)

können sich auch abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage und vor Buchung oder entnehmen dies der jeweiligen Katalog-/Leistungsausschreibung (auch unsere Online-Angebote).

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


18. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.

 

 

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

㤠651j:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

 

Unser eigenes Veranstalterprogramm ist mit Sicherungsscheinen insolvenzversichert bei Zürich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland ab 01.01.2018 – 31.12.2018)

 

Flight99 GbR
Berliner Str. 19A

03238 Finsterwalde, Germany

 

Stand: 1 Feb 2022

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